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Füllen Sie das Formular aus: Kontaktdaten, Broker, Zeitraum und Höhe Ihrer Verluste. Dauert 2 Minuten.
Prüfen Sie Ihre Chancen auf Rückforderung.
Viele Online-Broker für CFDs, Forex und Krypto bieten ihre Dienste in Österreich und Deutschland an, ohne die dafür nötige Zulassung zu besitzen. Wer bei einem solchen Anbieter Geld verloren hat, kann seine Verluste unter Umständen zurückfordern.
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich von einer Partnerkanzlei einschätzen.
Wer in Österreich oder Deutschland Wertpapierdienstleistungen oder den Handel mit Finanzinstrumenten wie CFDs anbietet, braucht eine Zulassung – von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), der deutschen BaFin oder einer anderen EU-Aufsicht mit gültigem „Passport“ für den jeweiligen Markt.
Zahlreiche Anbieter mit Sitz auf Mauritius, den Seychellen, in Vanuatu, St. Vincent, den Bahamas oder ähnlichen Offshore-Standorten besitzen diese Zulassung nicht. Trotzdem eröffnen sie Konten für österreichische und deutsche Kunden, nehmen Einzahlungen an und lassen mit hohen Hebeln handeln – oft weit über den in der EU erlaubten Grenzen.
Genau hier liegt Ihre Chance: Ein Vertrag, der gegen gesetzliche Zulassungspflichten verstößt, kann unwirksam sein. Ihre Einzahlungen bzw. Verluste können dann zurückgefordert werden.
Füllen Sie das Formular aus: Kontaktdaten, Broker, Zeitraum und Höhe Ihrer Verluste. Dauert 2 Minuten.
Ihre Angaben werden an unsere Partnerkanzlei weitergeleitet, die eine kostenlose Ersteinschätzung vornimmt – ob der Broker in Ihrem Land zugelassen war und ob eine Rückforderung realistisch ist.
Unsere Partnerkanzlei bzw. unser Prozessfinanzierer macht Ihre Ansprüche außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich geltend.
Bei Prozessfinanzierung zahlen Sie nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Beteiligung.
Mehrere große Offshore-Broker haben Verluste bereits außergerichtlich erstattet.
Sie liefern die Unterlagen, unsere Partner kümmern sich um den Rest.
Ihre Daten werden vertraulich und DSGVO-konform behandelt.
Sie kommen in Frage, wenn:
Typisch: Der Broker hat ein EU-reguliertes „Schwesterunternehmen“, Ihr Konto wurde aber bei der Offshore-Gesellschaft eröffnet. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen (AGB, Kontoeröffnungs-E-Mail) – dort steht, mit welcher Gesellschaft Sie tatsächlich einen Vertrag hatten.
Warum Verträge mit nicht zugelassenen Brokern unwirksam sein können – in Kürze.
ⓘ Die Zulassung eines Anbieters lässt sich in den Unternehmensdatenbanken von FMA und BaFin sowie im ESMA-Register überprüfen.
Die wichtigsten Antworten rund um Verluste bei nicht zugelassenen Brokern.
Entscheidend ist nicht, ob Sie freiwillig gehandelt haben, sondern ob der Anbieter Ihnen diese Dienstleistung überhaupt anbieten durfte. Fehlte die Zulassung, kann der Vertrag unwirksam sein – unabhängig davon, wie die Trades gelaufen sind.
Die Ausnahme der „reverse solicitation“ (Dienstleistung ausschließlich auf eigene Initiative des Kunden) wird von Aufsichtsbehörden sehr eng ausgelegt. Werbung, deutschsprachige Websites, Affiliate-Marketing, Social Media oder Bonusaktionen sprechen meist dagegen. Außerdem hätte der Broker Kunden aus nicht erlaubten Ländern bereits bei der Identitätsprüfung (KYC) ablehnen müssen.
Grundsätzlich den Nettoverlust: Einzahlungen minus Auszahlungen. Je nach Fall kommen Zinsen hinzu.